Ursprünglich hieß es in Art. 16 GG (2) 2: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Einfach und klar.
Im unsäglichen „Asylkompromiss“ wurde dies durch einen mit Ausnahmeregeln aufgeblasenen Art.16a ersetzt, der inhaltlich wie stilistisch nicht zu den anderen (Grundrechts-)Artikeln passt.
Ich will zurück. Vielleicht in der Form: „Politisch Verfolgte genießen Asyl. Dies kann auch im Rahmen der EU gewährt werden.“
(Quelle: Mastodon)