Aufklärung und Gerechtigkeit bleiben der Familie von Oury Jalloh vom deutschen Rechtsstaat weiter vorenthalten und somit Aufgabe der Zivilgesellschaft, schreibt die Agentur Pressenza
Aufklärung und Gerechtigkeit bleiben der Familie von Oury Jalloh vom deutschen Rechtsstaat weiter vorenthalten und somit Aufgabe der Zivilgesellschaft
Nachdem der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau im April 2017 zugeben musste, dass Oury Jalloh von Polizeibeamten mit Hilfe von Brandbeschleunigern angezündet worden war und er eine Übernahme des Falles durch den Generalbundesanwalt angeregt hatte, überschlugen sich die juristischen Abwehrmaßnahmen nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch auf Bundesebene.
Zunächst wurden der Staatsanwaltschaft Dessau die Ermittlungen entzogen und nach Halle übertragen. Dort waren sich die Staatsanwälte nach nur drei Monaten Aktenprüfung absolut sicher, dass es »keinerlei Anhaltspunkte« für die Beteiligung Dritter am Tod von Oury Jalloh geben würde. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh stellte am 7. Dezember 2017 eine ausführlich begründete Strafanzeige gegen einen der mutmaßlichen Täter aus dem Revier beim Generalbundesanwalt. Noch am selben Tag wurde die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg vom Justizministerium von Sachsen-Anhalt mit der Bearbeitung des Falles beauftragt. Entgegen der vorliegenden Faktenlage bestätigten die zuständigen Oberstaatsanwälte im Oktober 2018 die Einstellung aller Ermittlungen. Währenddessen hatte die Bundesanwaltschaft wiederholt ihre Nichtzuständigkeit erklärt, da sie kein rassistisches Mordmotiv erkennen wolle. Auch das Klageerzwingungsverfahren wurde ein Jahr später, im Oktober 2019, durch das Oberlandesgericht Naumburg abgewiesen.
Seitdem sind in Sachsen-Anhalt alle juristischen Mittel ausgeschöpft. Mamadou Saliou Diallo, der Bruder von Oury Jalloh, hatte am 24. November 2019 Beschwerde gegen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft Halle, der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und des Oberlandesgerichtes von Sachsen-Anhalt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Rechtsanwältin der Familie argumentierte, dass im vorliegenden Fall eine Verpflichtung zur Strafverfolgung besteht, denn »der Getötete befand sich in wehrloser Lage in polizeilichem Gewahrsam und wurde durch Polizeibeamte misshandelt und getötet«. Seitdem sind über drei Jahre vergangen und bis heute gibt es keine Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes. Bislang hatte dieser im Frühjahr 2022 lediglich die Stellungnahmen des Justizministeriums von Sachsen-Anhalt und der Bundesanwaltschaft eingeholt.