Die NPD, der III.Weg und natürlich die AfD dürfen in diesem Land wie selbstverständlich zur Bundestagswahl antreten, obwohl sie mit unserem Grundgesetz soviel zu tun haben, wie Donald Trump mit der Charta der Vereinten Nationen.
Ganz anders ergeht es den Kommunisten in Deutschland.
Seit sie 1848 aufgeschrieben haben, wie sie sich die Befreiung der Menschheit von Kapitalismus und Krieg vorstellen, wurden sie immer wieder verboten, verfolgt oder anderweitig drangsaliert – sei es unter preußischen Königen, großdeutschen Kaisern und Führern oder bundesdeutschen Kanzler:innen.
In diese Tradition passt ein neuer Versuch, der darin besteht, der DKP von Amts wegen die Zulassung zur Bundestagswahl und damit auch den Parteienstatus zu entziehen.
Nun definiert sich eine kommunistische Partei eher nicht über den Dienststempel eines rechten Ministerialbeamten (erhellendes zu diesem in Wikipedia).
Aber die „etablierten Parteien“ haben sich mit dem „Parteienprivileg“ allerhand Vorrechte und Pfründe zugeschanzt, von denen meist auch ein paar Brosamen für kleinere Parteien abfallen.
Auch diese will man nun der DKP noch entziehen, nachdem ihr historisches Vorbild, die KPD, die den größten Anteil am inländischen Widerstand gegen die Nazis getragen und den größten Blutzoll dabei erlitten hat, von Adenauer schon 1956 wieder verboten wurde – wegen ihres Eintretens für die deutsche Einheit und gegen die Wiederaufrüstung der Bundesrepublik.
Man muss wohl kein Kommunist sein, nicht mal besonders links, um dieses Vorgehen des rechten Rechtsstaats für skandalös zu erachten. Denn beim Abbau verbriefter politischer Freiheiten ging es in diesem Land immer zuerst gegen die Kommunisten und dann gegen alle sonstigen demokratischen Umtriebe.
Schon vor einem halben Jahrhundert packte Franz Josef Degenhardt diese urdeutsche Staatstradition in die Liedzeilen:
Ja Grundgesetz – ja Grundgesetz – ja Grundgesetz
sie berufen sich hier pausenlos aufs Grundgesetz
sagen sie mal, sind sie eigentlich Kommunist?
PS: Einzig der Vertreter der Grünen im Bundeswahlausschuß machte bei dieser Schmierenkomödie nicht mit – Chapeau!
PPS: Am 27.07.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Attacke gegen die Kommunisten verworfen. Die Begründung liest sich wie eine Ohrfeige für den Bundeswahlausschuss.