Das im Grundgesetz (noch) verankerte Recht auf Kriegsdienstverweigerung steht ukrainischen Mitmenschen nach Ansicht der hessischen Landesregierung und eines SPD-MdB namens Weingarten nicht zu.
Letzterer erklärte: „Es kann nicht sein, dass die einen Ukrainer in einem schweren Abwehrkampf den Kopf hinhalten und die anderen sich hier in Deutschland dieser Pflicht entziehen.“
Wem das Wort vom „schweren Abwehrkampf“ bekannt vorkommt, der täuscht sich nicht: In Wochenschauen und Kriegsreportagen der Nazis stand es stereotyp für den deutschen Vernichtungskrieg gegen die damalige Sowjetunion. Die Ostfront steht und Rheinmetall kassiert.