Heute hat das Limburger Amtsgericht entschieden, daß unsere Frage, ob der Organisator Limburger Demonstrationen und Spaziergänge gegen Corona-Maßnahmen ein (Neo-) Nazi sei, keine strafwürdige Herabsetzung – Beleidigung oder üble Nachrede – des Herrn Hübner ist.
Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Forderung nach Geldstrafen in Höhe von je € 1250 für die Angeklagten Thomas Rösel und Harff-Dieter Salm geblieben.
Unsere Verteidigung legte eine ganze Reihe von Zitaten und Belegen vor, die berechtigten Anlaß zu unserer Frage geboten hatten. Sie legte dar, welche Gewichtung Tatsachenbehauptungen, Werturteilen und Fragestellungen zukommt, und bezog sich dabei auch auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts
Den Freispruch begründete das Gericht mit Verweis auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit, die gerade in der öffentlichen politischen Auseinandersetzung hoch zu bewerten sei. Es stellte in Rechnung, dass Hübner selbst in zugespitzter Form in die öffentliche Diskussion eingreift, und machte deutlich, dass im öffentlichen Meinungsstreit zum Austeilen auch das Einstecken gehöre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wir nehmen es schon mal als Ermutigung, weiterhin Fragen zu stellen, und auch Antworten zu geben, wo wir sie für richtig und notwendig halten.
Allen die wir nicht mehr sehen, wünschen wir erholsame Feiertage und ein gesundes, friedlich(er)es 2023. Wir freuen uns darauf, mit Euch auch im Neuen Jahr gemeinsam gegen Nationalismus, Rassismus und Krieg, für eine friedliche, solidarische und demokratische Zukunft zu kämpfen!