In letzten Flyer des Jahres 2019 hatten wir über die skandalösen behördlichen Versuche berichtet, der VVN-BdA durch Aberkennung der Gemeinnützigkeit die finanzielle Arbeitsgrundlage zu entziehen:
Das Haus brennt – Sie sperren die Feuerwehr aus!
Dazu gibt es nun gute Nachrichten!
Die VVN teilte am Mittwoch der Presse mit:
Pressemitteilung: Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder
gemeinnützig!
Der erste Schritt ist getan: Über unsere Anwälte erreichte uns heute die Mitteilung des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin für das Jahr 2019: die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig.
Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Antifaschismus in diesem Land!
Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.
Die VVN-BdA wertet das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten.
An dieser Stelle bedanken wir uns schon einmal bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine breite gesellschaftliche Basis hat. Gemeinsam sind wir stark!
Merken wir an, dass die „Einstufung“ durch den sogenannten Verfassungsschutz ein überaus problematisches Konstrukt ist. Unter seinem Behördenleiter Maaßen begleitete das Amt die AfD wohlwollend-beratend, der jetzige Chef Haldenwang setzte die Rechtsausleger in „Beobachtungsstatus“. Ein paar Jahre zuvor, bei der NPD ging das dann einmal so aus, dass die Partei ausgerechnet wegen solcher „Beobachtung“ nicht verboten werden durfte. Das ist nicht Rechtsstaat, sondern rechter Staat.
In Sachen Gemeinnützigkeit wird abzuwarten sein, was die Ämter in Sachen ATTAC und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen verordnen werden, denen ebenfalls mit fadenscheinigen Begründungen finanziell ausgetrocknet werden sollen.