Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat mit Schreiben vom 12. Juni 2023 mitgeteilt, dass das drohende Strafverfahren gegen einen der Landessprecher der VVN-BdA Hessen wegen Beleidigung eingestellt ist. Es gibt keinen Anlass zur Klageerhebung.
Das von der Polizei beschlagnahmte Transparent mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ musste wieder an die VVN-BdA zurückgegeben werden.
Zum Hintergrund, warum es legitim und legal ist, Björn Höcke als „Nazi“ zu bezeichnen: Ein Thüringer Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Antragsteller:innen „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht“ hätten, dass „ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen“ sei, sondern „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe“. Es wurde „eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus“ festgestellt. „Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung in Deutschland (…) haben diese Bezeichnungen“ – damit ist „Faschist“ zu sein gemeint – „darüber hinaus den Inhalt, dass der damit bedachte politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus und ihm damit gleichgestellt wird“. Mit anderen Worten: Höcke ist nicht nur ein Faschist, sondern auch ein Nationalsozialist.
Die VVN-BdA hat sowohl die Staatsanwaltschaft als auch den Polizeipräsidenten darum gebeten, da- für Sorge zu tragen, dass ihre antifaschistische Öffentlichkeitsarbeit nicht weiter kriminalisiert wird. „Protest gegen die AfD, eine offen rassistisch auftretende Partei, ist nicht nur ein demokratisches Recht, sondern für die VVN-BdA zugleich demokratische Pflicht. Das hängt mit den Wurzeln dieser Organisation zusammen, die von Überlebenden des NS-Terrors gegründet wurde“, erklärte Rosemarie Steffens, Sprecherin des hessischen Bundes der Antifaschistinnen und Antifaschisten.